Bei der Stadt Lehrte ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachdienst Kinder und Jugend zu besetzen. Die Stelle umfasst 39 Stunden (Vollzeit); sie ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Nach entsprechender Einarbeitung besteht die Möglichkeit von Homeoffice oder alternierender Telearbeit. Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe S 12 TVöD. Ihre Einstellung erfolgt auf unbestimmte Zeit (unbefristet).
Sie erwartet ein hochmotivierter und engagierter Fachdienst. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Eingliederung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien. Ihre Einarbeitung erfolgt „on the Job“ durch Ihre Kolleg*innen im Fachdienst Kinder und Jugend.
Verfahrenslots*innen sind rechtskreisübergreifende, den Fachdiensten zur Verfügung stehende Fachkräfte, die sowohl zur Koordination von Verwaltungsprozessen als auch zur schnittstellenübergreifenden Fallbearbeitung beratend zur Seite stehen. Sie gehen mit einem sozialräumlichen Blick auf die
Bedarfe der Leistungsberechtigten ein.
Verfahrenslotsen sollen junge Menschen sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten unabhängig
unterstützen, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen sowie ihre
Rechte in Anspruch zu nehmen.
Mit 45.000 Einwohner*innen ist die Stadt Lehrte eine der bevölkerungsstärksten Städte in der Region Hannover und verfügt über eine optimale Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahnen. Im Herzen Niedersachsens gelegen bietet der Standort Lehrte darüber hinaus sämtliche allgemeinbildende Schulformen und ein vielfältiges Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten. Weitere Informationen über Lehrte können Sie im Internet unter www.lehrte.de abrufen.
Die Stadt Lehrte setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Für diese Stelle liegt im Sinne des NGG eine Überrepräsentanz von Frauen vor, daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen anderer Geschlechter.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.