Bei der Stadt Lehrte ist zum 01.07.2026 eine Stelle als
im Fachdienst Personal- und Organisationsentwicklung in Teilzeit (19,5 Stunden) zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. Ihre Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 TVöD.
Mit rund 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Lehrte eine der bevölkerungsstärksten Städte in der Region Hannover und verfügt über eine optimale Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahnen. Im Herzen Niedersachsens gelegen bietet der Standort Lehrte darüber hinaus sämtliche allgemeinbildende Schulformen und ein vielfältiges Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten. Weitere Informationen über Lehrte können Sie im Internet unter www.Lehrte.de abrufen.
Im Fachdienst POE stehen die Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Wir begleiten die Mitarbeitenden auf ihrem beruflichen Entwicklungsweg – mit maßgeschneiderten Fort- und Weiterbildungsangeboten, die nicht nur Kompetenzen stärken, sondern auch die Motivation und Bindung fördern
Gleichzeitig gestalten wir aktiv die Strukturen der Organisation mit: von der Entwicklung moderner Stellenprofile bis hin zur Umsetzung strategischer Projekte, in denen konzeptionelles Denken gefragt ist. Wer Freude daran hat, Prozesse zu hinterfragen und Neues zu gestalten, findet hier ein spannendes Wirkungsfeld mit viel Gestaltungsspielraum.
Mit Ihrer Fachkompetenz bereichern Sie die Stadt Lehrte und werden Teil eines motivierten und kollegialen Teams.
Was bieten wir Ihnen noch:
Die Stadt Lehrte setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Für diese Stelle liegt im Sinne des NGG eine Überrepräsentanz von Frauen vor, daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen anderer Geschlechter.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.